Glossar Börsenlexikon / Thema
In einer notariellen Urkunde erklärte Zustimmung des Grundeigentümers zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld), verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.
Permanenter Link Grundschuldbestellung - Erstellungsdatum 2021-12-23