Glossar Börsenlexikon / Thema
Aktiengattung, die dem Besitzer die Ausübung der mit der Aktie verbrieften Rechte erlaubt.
Aktie, bei welcher der jeweilige Inhaber als Aktionär anerkannt wird. Die Inhaberaktie muss vorgewiesen werden, damit die Vermögens- oder Mitgliedschaftsrechte wahrgenommen werden können. Inhaberaktien sind leicht handelbar, da die Rechte mit dem Wertpapier übergeben werden.
Permanenter Link Inhaberaktie - Erstellungsdatum 2021-12-23