Glossar Börsenlexikon / Thema
Person, die aufgrund ihrer Position oder beruflichen Tätigkeit Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über ein Unternehmen hat.
Als Insider werden jene Marktteilnehmer verstanden, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten, Zusammenhänge, Vorhaben eines Unternehmens besitzen und diese zum eigenen Vorteil durch entsprechende Börsengeschäfte fast ohne Risiko ausnutzen können. Solche Insidergeschäfte sind heute in den meisten Ländern untersagt.
Personen, die aufgrund ihrer Stellung einen zeitlichen Informationsvorsprung von kursrelevanten Umständen haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter und damit zum Nachteil anderer (insbesondere im Wertpapierhandel) ist gesetzlich untersagt.
Wer aufgrund seiner Tätigkeit oder besonderen Stellung im Unternehmen vertrauliche oder nicht allgemein zugängliche Informationen besitzt, die Einfluss auf den Aktienkurs ausüben können, wird als Insider bezeichnet. Wer diese Information zu seinem eigenen Vorteil nutzt und Wertpapiergeschäfte abschließt, oder die Informationen weitergibt bzw. verkauft, handelt in vielen Ländern rechtswidrig.
Permanenter Link Insider - Erstellungsdatum 2021-12-23