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Instandhaltungsrücklage

Für jede Wohnungseigentümergemeinschaft ist gesetzlich die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage vorgeschrieben. Es soll vorsorglich Geld gesammelt werden, um zu späteren Zeitpunkten größere Instandsetzungsmaßnahmen aus der Rücklage finanzieren zu können. Bereits im Wirtschaftsplan ist eine anteilige Zahlung in die Rücklage festzulegen und zu beschließen. Der Verwalter ist verpflichtet, die anteiligen Rückstellungszahlungen spätestens am Ende des Kalenderjahres der Rücklage zuzuführen.

Permanenter Link Instandhaltungsrücklage - Erstellungsdatum 2021-12-23


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