Glossar Börsenlexikon / Thema
Vorlage von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft wird der Jahresabschluss vom Verwaltungsrat vorgelegt und durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft.
Der Jahresabschluss soll alle Stakeholder über den Erfolg der Unternehmung in dem abgelaufenen Geschäftsjahr informieren. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt anhand internationaler oder nationaler Standards (bspw. HGB oder IAS). Die wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses sind Bilanz, Gewinn- und Verlust- sowie Kapitalflussrechnung und ggf. Anlagen.
Permanenter Link Jahresabschluss - Erstellungsdatum 2021-12-23