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Junge Aktien

Unternehmen, die bereits als Aktiengesellschaften notieren und beschließen ihr Kapital zu erhöhen, können neue Aktien ausgeben. Diese werden auch als junge Aktien bezeichnet. Altaktionäre erhalten dafür ein gesondertes Bezugsrecht.


Die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien; sie sind für das laufende Geschäftsjahr nicht bzw. noch nicht voll dividendenberechtigt. Die bisherigen Gesellschafter haben einen rechtlichen Anspruch auf den Bezug solcher jungen Aktien, wobei sich der Umfang nach der Zahlung ihrer alten Aktien richtet.

Permanenter Link Junge Aktien - Erstellungsdatum 2021-12-23


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