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Glossar Börsenlexikon / Thema

Kassahandel

Im Gegensatz zum Terminhandel alle Geschäfte, die unverzüglich nach Geschäftsabschluß, spätestens aber zwei Börsentage danach, zu erfüllen sind.


Börsenhandel, bei dem die Geschäftserfüllung, d. h. die Übergabe von Wertpapieren und die entsprechende Überweisung, unmittelbar erfolgt. In Deutschland i. d. R. innerhalb von zwei Börsentagen.

Permanenter Link Kassahandel - Erstellungsdatum 2021-12-23


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