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Löschungsvormerkung

Die Löschungsvormerkung dient zur Sicherung von Ansprüchen bezüglich der Löschung von im Grundbuch eingetragenen Rechten. Ebenso wie die Auflassungsvormerkung ist auch die Löschungsvormerkung gewissermaßen eine vorläufige Eintragung.

Permanenter Link Löschungsvormerkung - Erstellungsdatum 2021-12-23


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