Glossar Börsenlexikon / Thema
(MaBV) Sie enthält Pflichten von Maklern und Bauträgern sowie Vorschriften zum Schutze von Erwerbern von Eigenheimen. Geregelt ist darin vor allem, unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger den vereinbarten Kaufpreis ganz oder teilweise verlangen kann.
Permanenter Link Makler- und Bauträgerverordnung - Erstellungsdatum 2021-12-23