Glossar Börsenlexikon / Thema
Wertpapierurkunde, zum Beispiel der Aktie oder Anleihe; wird in der Regel durch den Bogen ergänzt.
Bei Aktien und Anleihen die Urkunde, in der die mit dem Besitz am Wertpapier verbundenen Rechte verbrieft sind, im Unterschied zum Bogen mit den Zins- und Dividendenscheinen und dem Erneuerungsschein (Talon).
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