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Mindestreserve

Die Mindestreserve ist ein Betrag, den die Banken als unverzinsliches Guthaben bei der EZB hinterlegen müssen. Der Betrag umfasst einen Teil der kurz- und mittelfristigen Einlagen und diente ursprünglich ausschließlich der Sicherheit des Kunden. Die EZB kann den Anteil, der hinterlegt werden muss, variieren und hat damit Einfluss auf das Kreditgeschäft der Finanzinstitute. Eine Erhöhung der Mindestreserve begrenzt die Mittel, die den Finanzinstituten für die Herausgabe von Krediten zur Verfügung stehen.


Der Betrag, den jedes Kreditinstitut bei der Nationalbank hinterlegen müssen. Jede Bank ist verpflichtet, einen bestimmten Teil seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen (Giro-, Termin- und Spareinlagen) nicht wieder auszuleihen, sondern als unverzinsliches Guthaben bei der Nationalbank zu unterhalten. Die Mindestreservepolitik ist eines der Instrumente der Notenbank zur Beeinflussung der Geldmenge. Die Nationalbank kann die Höhe der Mindestreserven (den Prozentsatz) innerhalb bestimmter Grenzen verändern. Sie kann so die Geldmenge verändern, die den Banken für Kreditgeschäfte zur Verfügung steht. Dies wiederum dient der Beeinflussung der Zinshöhe, der Steuerung des Konjunkturverlaufs und damit der Erhaltung der Geldwertstabilität.

Permanenter Link Mindestreserve - Erstellungsdatum 2021-12-23


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