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Nachrangkapital

Nachrangkapital steht in der Rangordnung des Fremdkapitals hinter allen anderen Forderungen zurück. Nachrangkapital wird im Falle einer Insolvenz also erst dann bedient, wenn alle übrigen Schulden höherer Ranks abbezahlt wurden. Aufgrund des höheren Risikos ist der Zinssatz höher und oftmals erfolgt auch eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens.

Permanenter Link Nachrangkapital - Erstellungsdatum 2021-12-23


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