Glossar Börsenlexikon / Thema
Aktien, die auf den Namen des Aktionärs lauten. Als Aktionär gilt, wer im Aktienregister des Unternehmens eingetragen ist. Es sind Orderpapiere, die durch Indossament und Übergabe der Urkunde übertragen werden können.
Permanenter Link Namenaktie - Erstellungsdatum 2021-12-23