Glossar Börsenlexikon / Thema
Lauten auf den Namen des jeweiligen Inhabers, der außerdem in das Aktienbuch des Unternehmens eingetragen wird. Namensaktien können nur durch Unterschrift auf der Rückseite (Indossament) physisch übertragen werden.
Bei Namensaktien sind die Anteile am Unternehmen auf den Namen des Aktionärs eingetragen. Im Gegensatz zu den in Deutschland verbreiteten Inhaberaktien sind Namensaktien fest mit dem Aktionär verknüpft. Namenaktien sind in Europa selten, in den USA oder Japan hingegen üblich.
Permanenter Link Namensaktien - Erstellungsdatum 2021-12-23