Glossar Börsenlexikon / Thema
An einen Aktionär tatsächlich ausgezahlte Dividende.
Der tatsächlich dem Anleger pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, abzüglich Verrechnungssteuer.
Als Nettodividende wird die tatsächliche Dividende nach Abzug von Steuern und Gebühren bezeichnet. Die Nettodividende errechnet sich also als Dividendenbetrag abzüglich möglicher Gebühren und Steuern.
Permanenter Link Nettodividende - Erstellungsdatum 2021-12-23