Glossar Börsenlexikon / Thema
Jurist, der v.a. für Beurkundungen zuständig ist (z.B. Kaufverträge und Erbverträge). Der Notar prüft das Grundbuch, beurkundet den Kaufvertrag, überwacht seine Durchführung und sorgt dafür, dass die Parteien über rechtliche Risiken aufgeklärt werden.
Permanenter Link Notar - Erstellungsdatum 2021-12-23