Glossar Börsenlexikon / Thema
Das Honorar des Notars wird durch die Gebührenordnung geregelt. Es bemißt sich an der Höhe des Geschäftswertes. Jeder Grundstücks- und Hauskauf muss notariell beurkundet werden. Die Kosten zahlt der Käufer. (Sie betragen incl. der Kosten für die Grundbucheintragung ca. 1,5 % des Kaufpreises).
Permanenter Link Notargebühren - Erstellungsdatum 2021-12-23