Glossar Börsenlexikon / Thema
Standardisiertes, an einer Terminbörse gehandeltes Kauf- oder Verkaufsrecht auf einen Basiswert.
Vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die dem Käufer das Recht (nicht die Verpflichtung) gewährt, einen bestimmten Basiswert vom Verkäufer (Stillhalter) zu einem festgelegten Ausübungspreis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beziehen. Während der Käufer ein Recht erwirbt, übernimmt der Stillhalter eine Verpflichtung , die Leistung auf Wunsch des Käufers zu erbringen. Der Käufer bezahlt dem Stillhalter dafür den Optionspreis.
Permanenter Link Option - Änderungsdatum 2023-02-27 - Erstellungsdatum 2021-12-23