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Glossar Börsenlexikon / Thema

Programmhandel

Computergestützter und -gesteuerter Arbitragehandel. Z. B. Zwischen einem Index und dem dazugehörigen Terminkontrakt.


Das automatische Auslösen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen auf der Basis entsprechender Computerprogramme, die z.B. auf temporäre Ungleichgewichte zwischen Aktienkassa- und Futuremärkten reagieren. Das so genannte Hochfrequenzhandel steht im Verdacht, die Talfahrt von Kursen automatisch zu beschleunigen. Nach dem Crash vom Oktober 1987 wurde der Programmhandel an der Wall Street und an den Terminbörsen in Chicago beschränkt und stärker kontrolliert. Auch andere Länder haben Einschränkungen eingeführt.

Permanenter Link Programmhandel - Erstellungsdatum 2021-12-23


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