Glossar Börsenlexikon / Thema
Haftung des Emittenten und des Emissionskonsortiums sowie aller Personen, von denen der Erlass des Prospekts ausgeht, für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Wertpapierprospekt.
Die Prospekthaftung beschreibt die Haftungsfragen von Emittenten eines Wertpapiers im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes. Emittenten, die zu einem Wertpapierprospekt verpflichtet sind, haften für irreführende, täuschende und unvollständige Angaben, sowie für das Verschweigen von relevanten Risikofaktoren.
Haftung von Emittent und Konsortialinstituten für Schäden, die dem Anleger wegen fahrlässiger, fehlerhafter oder absichtlich irreführender Angaben im Emissionsprospekt entstehen.
Permanenter Link Prospekthaftung - Erstellungsdatum 2021-12-23