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Glossar Börsenlexikon / Thema

Publizitätspflicht

Pflicht eines Unternehmens, die Öffentlichkeit über die eigene wirtschaftliche Situation und deren mögliche Veränderung zu informieren.


Begründet auf dem 2. Finanzmarktförderungsgesetz (seit dem 01.01.1995), wonach börsennotierte Unternehmen Ad-Hoc Publikationen durchführen müssen.


Unternehmen, die ihre Aktien an einer Börse handeln lassen wollen, unterwerfen sich damit einer besonderen Verpflichtung zur regelmässigen Bekanntgabe von Informationen über die Entwicklung ihrer Geschäfte. In der Regel geben Aktiengesellschaften zusätzlich und freiwillig weitere Informationen an die Öffentlichkeit, zum Beispiel über Forschung und Entwicklung, Investitionen usw., um eine breite Vertrauensbasis vor allem gegenüber den Aktionären zu schaffen. Art und der Umfang der Publizitätspflicht richten sich nach den Bestimmungen, die für die verschiedenen Marktsegmente der Börse erlassen worden sind.

Permanenter Link Publizitätspflicht - Erstellungsdatum 2021-12-23


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