Glossar Börsenlexikon / Thema
Die Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch in Abt. II und III eingetragenen Belastungen Aufschluß über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden. Diese ergibt sich aus der zeitlichen Reihenfolge der Eintragung oder einer zusätzlichen Vereinbarung.
Permanenter Link Rangstelle - Erstellungsdatum 2021-12-23