Glossar Börsenlexikon / Thema
Stirbt ein Versicherter mit einer Rentenversicherung «mit Rückgewähr» früh, erhalten seine Erben das noch nicht aufgebrauchte Alterskapital. «Ohne Rückgewähr» erhalten die Erben nichts, dafür ist die Rente höher.
Permanenter Link Rückgewähr - Erstellungsdatum 2021-12-23