Glossar Börsenlexikon / Thema
Durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, die im Grundbuch eingetragen wird, kann der Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums einer Gruppe zur ausschließlichen Nutzung zugeordnet werden (z. B. Ausschließliches Nutzungsrecht an einer Gartenteilfläche, Gartensondernutzungsrecht ).
Permanenter Link Sondernutzungsrecht - Erstellungsdatum 2021-12-23