Glossar Börsenlexikon / Thema
Spekulationssteuer fällt im Rahmen der Einkommensteuer an, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren nicht mehr als zwölf Monate liegen.
In Deutschland: Die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommenssteuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als sechs Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind.
Permanenter Link Spekulationssteuer - Erstellungsdatum 2021-12-23