Glossar Börsenlexikon / Thema
Verfahren, bei dem Minderheitsaktionäre durch Barabfindung aus einem Unternehmen herausgedrängt werden.
Herausdrängen von Minderheitsaktionären. Hält ein Aktionär mindestens 95 % eines Unternehmens, darf er gemäß dem Entwurf zum neuen Übernahmegesetz von den ver-bleibenden Aktionären verlangen, dass sie ihm ihre Anteile gegen eine angemessene Barabfindung abgeben. Diese Regelung erleichtert beispielsweise ein Going Private.
Das Übernahmegesetz soll 2002 in Kraft treten.
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