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Glossar Börsenlexikon / Thema

Stempel (steuer)

Abgabe auf neu herausgegebenen inländischen Wertpapiere und Versicherungspolicen sowie Umsatzabgabe beim Kauf und Verkauf von in- und ausländischen Wertpapieren. Sie beträgt 0,75 ‰ des effektiven Wertes für Titel schweizerischer Gesellschaften und 1,5 ‰ des effektiven Wertes für Titel ausländischer Gesellschaften. Die Stempelsteuer wird durch die Bank bei der Abrechnung dem Käufer und dem Verkäufer belastet. Sie liefert die einbehaltenen Abgaben dem Bund ab.

Permanenter Link Stempel (steuer) - Erstellungsdatum 2021-12-23


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