Glossar Börsenlexikon / Thema
Zusätzlich zur Dividende ein Teil des Aktienertrages. Es beträgt 9/16 (=56,25%) der Dividende und kommt dem Aktionär durch Anrechnung auf seine Einkommensteuerschuld oder Erstattung zugute (vgl. Anrechnungsverfahren).
Permanenter Link Steuerguthaben - Erstellungsdatum 2021-12-23