Glossar Börsenlexikon / Thema
Verkäufer einer Option, der sich der Entscheidung des Käufers unterwirft, die Option auszuüben oder einen Barausgleich durchzuführen.
Der Verkäufer einer Option wird als Stillhalter bezeichnet. Während der Käufer ein Wahlrecht hat, übernimmt der Stillhalter die Verpflichtung, auf Anforderung des Käufers die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Permanenter Link Stillhalter - Erstellungsdatum 2021-12-23