Glossar Börsenlexikon / Thema
Der Alleineigentümer einer Immobilie kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Alleineigentum in Miteigentumsanteile aufteilen, wodurch grundbuchmäßig getrennte Wohneinheiten mit Wohnungs-Grundbuch entstehen.
Permanenter Link Teilungserklärung - Erstellungsdatum 2021-12-23