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Glossar Börsenlexikon / Thema

Termingeschäft

Vertragsgeschäft über einen Kauf oder Verkauf, bei dem Bezahlung und Lieferung der Waren in der Zukunft liegen.


Bei einem Termingeschäft werden die Erfüllungsbedingungen bereits bei dem Geschäftsabschluss (in der Gegenwart) festgelegt, der Vertrag allerdings erst zu einem späteren Termin erfüllt. Die Lieferung der Güter findet also nicht gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss statt. Man unterscheidet bedingte (Option) und unbedingte (bspw. Futures) Termingeschäfte.

Permanenter Link Termingeschäft - Erstellungsdatum 2021-12-23


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