Glossar Börsenlexikon / Thema
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die bestimmte Vermögenswerte verbrieft. Ohne diese Urkunde kann der Eigentümer nicht die Rechte aus dem Wertpapier geltend machen. Die Wertpapiere wurden Inhabern früher papierhaft ausgehändigt, heute werden sie digital im Depot verwahrt.
Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann. Von der Rechtsform her unterscheiden sich Wertpapiere in Inhaber-, Namen- und Orderpapiere. Zu den Wertpapieren zählen Aktien, Obligationen, Pfandbriefe, Partizipations-und Genussscheine, Anteile von Anlagefonds, Warrants, aber auch Konnossement und Schuldbriefe usw.
Permanenter Link Wertpapier - Erstellungsdatum 2021-12-23