Glossar Börsenlexikon / Thema
Im Grundbuch unter Abteilung II eingetragenes Recht zugunsten eines Dritten auf Bewohnung eines Objektes auf Lebenszeit. Dieses Recht ist nicht veräußer- oder vererbbar und stellt meist eine wertmindernde Belastung dar.
Permanenter Link Wohnrecht - Erstellungsdatum 2021-12-23