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Glossar Elektromobilität / Thema

Ladeinfrastruktur

Bei der Ladeinfrastruktur wird zwischen öffentlicher und privater Infrastruktur unterschieden. Private Ladeinfrastruktur ist nur für einen geschlossenen Nutzerkreis zugänglich, beispielsweise zu Hause oder in einer Firma. Öffentliche Ladeinfrastruktur steht grundsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung und muss den Vorgaben der Ladesäulenverordnung entsprechen. Die Bundesregierung plant und fördert den flächendeckenden Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur und hat dazu die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ins Leben gerufen.

Permanenter Link Ladeinfrastruktur - Erstellungsdatum 2021-07-04


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