Glossar Elektromobilität / Thema
Als Schnellladen wird per Definition das Laden mit Ladeleistungen über 22 kW bezeichnet. Schnellladen erfolgt quasi immer über Gleichstrom. Einzige Ausnahme ist das Modell Renault Zoe der ersten Generation, das an Wechselstrom mit bis zu 43 kW laden konnte.
Der Begriff wird von jedem Hersteller anders benutzt. In den einschlägigen Gesetzestexten zur E-Mobilität findet man die Definition, alle Ladevorgänge mit Leistungen oberhalb von 22 kW könnten als Schnellladung bezeichnet werden. Eine andere mögliche Abgrenzung wäre Wechselstromladen (AC, bis maximal 44 kW) gegen Gleichstromladen (DC, ab 50 kW). In der Praxis macht die Wahl der Definition kaum einen Unterschied, da es hierzulande faktisch kaum Wechselstrom-Ladepunkte mit mehr als 22 kW Leistung gibt. Auch die Zahl der passenden Fahrzeuge ist eher gering.
Permanenter Link Schnellladen - Erstellungsdatum 2021-07-04