Glossar Energiebereich / Thema
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.
Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sollen dafür sorgen, dass der Anteil vom Strom aus Wind, Wasserkraft, Sonne,Erdwärme, Biomasse, Deponie-, Klär- oder Grubengas sukzessive steigt. Um Anreize zu schaffen garantiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz den Anlagenbetreiber die sogenannte Einspeisevergütung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre - sie ist also nicht Angebot und Nachfrage überlassen. Die entstehenden Mehrkosten werden über die Stromrechnung, nach festgelegten Regeln, auf den Endverbraucher umgelegt (EEG-Umlage). Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich ermittelt und auf der Internetseite www.netztransparenz.de bis zum 15.10. für das Folgejahr in Cent pro kWh veröffentlicht. Dort finden Sie auch weiter Informationen zur EEG-Umlage.
Permanenter Link EEG-Umlage - Erstellungsdatum 2021-12-26