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Glossar Energiebereich / Thema

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG

Das deutsche Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) trat erstmals 1935 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2005 neu gefasst. Es enthält grundlegende Regelungen zu Recht der leitungsgebundenen Energie. Ziele sind gem. §1 EnWG die "möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche" leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbare Energien beruht. Des weiteren die "Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzten" und die Umsetzung und Durchsetzung des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft.

Permanenter Link Energiewirtschaftsgesetz - EnWG - Erstellungsdatum 2021-12-26


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