Glossar Energiebereich / Thema
Der Grundversorger wird zum Ersatzversorger, wenn das vom Letztverbraucher außerhalb der Grundversorgung gewählte Energieversorgungsunternehmen ungeplant ausfällt, z.B. wenn dieses den Letztverbraucher aufgrund einer Insolvenz nicht mehr beliefern kann. Nach einer Übergangsfrist von drei Monaten gehen Sie automatisch von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung über - sofern Sie bis dahin kein neuen Liefervertrag (bei einem Versorger Ihrer Wahl) abgeschlossen haben.
Permanenter Link Ersatzversorgung - Erstellungsdatum 2021-12-26