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Glossar Energiebereich / Thema

Heizraum

Als Heizraum wird nach Feuerungsverordnung der gesonderte Aufstellraum für Feuerstätten mit festen und flüssigen Brennstoffen mit mehr als 50 kW Nennwärmeleistung verstanden. Bei Gasfeuerstätten spricht man nur von Aufstellräumen.

Permanenter Link Heizraum - Erstellungsdatum 2021-12-26


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