Glossar Energiebereich / Thema
Leistung, die an Gemeinden gezahlt wird, welche den Energieversorgern das Recht einräumt, Leitungen für die Versorgung mit Strom und Erdgas zu nutzen und ggfs. neu zu verlegen.
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur unmittelbaren Versorgung von Verbrauchern mit Gas im Gemeindegebiet u. a. für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege zur Verlegung und den Betrieb von Leitungen (§ 1 Abs. 2 der Konzessionsabgabenverordnung - KAV vom 09.01.1992). Diese Entgelte sind in den allgemeinen Tarifpreisen enthalten und vom Versorgungsunternehmen an die entsprechenden Gemeinden abzuführen. Die Konzessionsabgabe wird nach Centbeträgen je gelieferter Kilowattstunde (ct/kWh) bemessen.
Permanenter Link Konzessionsabgabe - Erstellungsdatum 2021-12-26