Glossar Energiebereich / Thema
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
Permanenter Link KWK-Umlage - Erstellungsdatum 2021-12-26