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Offshore-Haftungsumlage

Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (Beschluss Bundestag vom 20.12.12) enthält auch eine Haftungsregelung, mit der die Betreiber von Offshore-Windanlagen bei Störungen oder Verzögerungen der Netzanbindung entschädigt werden. Ein Teil dieser Entschädigung soll über eine bundesweit geltende Offshore-Haftungsumlage für Stromkunden eingebracht werden.

Permanenter Link Offshore-Haftungsumlage - Erstellungsdatum 2021-12-26


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