Ausmaß, in dem eine Aktivität oder ein Programm auf verlässliche und glaubwürdige Weise evaluiert werden kann.
Hinweis: Eine Beurteilung der Evaluierbarkeit setzt eine Vorabprüfung der geplanten Aktivität voraus, um zu ermitteln, ob die aufgestellten Ziele angemessen definiert und die erreichten Ergebnisse überprüfbar sind.
Abschätzung der Evaluierbarkeit
Einschätzung, ob ein bestimmtes Programm oder ein anderer Evaluationsgegenstand systematisch evaluiert werden kann. Neben einer hinreichenden Stabilität des Programms (liegt im rechtlichen Rahmen, Ressourcenzufluss ist gesichert …) ist insbesondere zu klären, ob bei den zentralen Stakeholdern ein Minimalkonsens über die Ziele des Programms und die für die Bewertung anzulegenden Kriteriendimensionen vorhanden ist. Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Evaluationsergebnisse später tatsächlich genutzt werden. (siehe auch Machbarkeitsstudie)