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Glossar Geschichte / Thema

Erzkanzler

Die Hofämter der geistlichen Kurfürsten im Heiligen Römischen Reich.

Die Ämter der Erzkanzler gehörten zu den sogenannten Erzämtern, den obersten Hofämtern im Heiligen Römischen Reich, und lagen seit dem Späten Mittelalter dauerhaft in den Händen der drei geistlichen Kurfürsten. Der Erzbischof von Mainz war als Erzkanzler für „Germanien“ (lat. Archicancellarius per Germaniam) für die deutschen Gebiete zuständig, der Erzbischof von Köln bekleidete das Amt des Erzkanzlers für Italien (per Italiam) und der Erzbischof von Trier war Erzkanzler für Burgund (per Galliam). [Anm. 5] Während die beiden letztgenannten Ämter rein zeremonieller Natur waren, verfügte der Mainzer Erzbischof als (formaler) Leiter der Reichshofkanzlei zeitweise über erheblichen Einfluss auf das reichspolitische Geschehen und galt bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches verfassungsrechtlich als der zweite Mann nach dem Kaiser. [Anm. 6]

Permanenter Link Erzkanzler - Erstellungsdatum 2021-11-08


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