Glossar Geschichte / Thema
Treuebruch des Lehnsmannes.
Als Felonie bezeichnet man den Bruch der Lehnstreue des Vasallen gegenüber seinem Herrn, in Deutschland etwa die Verweigerung des Eides und der Lehnsdienste (Hoffahrt, Heerfahrt, Ehrerbietung), böswillige Veräußerung des Lehens, Versäumung der Mutungspflicht, Bündnis mit Feinden, Verrat gegenüber dem Lehnsherrn, Handlungen gegen Ehre und Leben des Herrn sowie seiner Familie. Felonie des Vasallen hatte den Verlust des Lehens zur Folge, bei Felonie des Herrn (grundlose Entziehung des Lehens, Rechtsverweigerung, Verweigerung der Leihe) behielt der Vasall sein Lehen, der Herr verlor (unter Wahrung bestimmter Vorgehensweisen) sein Lehen.
Permanenter Link Felonie - Erstellungsdatum 2021-11-08