Glossar Geschichte / Thema
Amtmann, der das Geleitsgeld einzog.
Amtmann bzw. Beamter, der an einem Geleitshaus einer Fernverkehrsstraße (oft in Handelsstädten oder an Kreuzungspunkten) seit dem 15. Jh. von der Fuhrleuten eine Gebühr einzog (darum auch Geleitszolleinnehmer genannt). Der Geleitsschreiber stellte darüber eine Quittung aus und vermerkte in den Geleitsrechnungen Datum, Art des Transportes, Name des Fuhrmannes, die Höhe der eingezogenen Gebühren und manchmal auch Herkunft und Ziel des Fuhrmannes. In kleinen Städten und auf Nebenstraßen besorgte das der Chausseegeldeinnehmer.
Permanenter Link Geleitseinnehmer - Erstellungsdatum 2021-11-08