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Glossar Geschichte / Thema

Genealogie

Abstammungslehre.

Genealogie (gr. "genealogein": eine Abstammung aufstellen) untersucht die zwischen Menschen bestehenden Abstammungs- bzw. Verwandtschaftsverhältnisse, sowohl von Individuen als auch von Familien. Welche Regeln für genealogisches Geschehen (die Entstehung von Familien oder Sippen) gibt es? Wie lassen sich diese Beziehungen darstellen? Wo und zu welcher Zeit waren Familien und Individuen ansässig (demographische Genealogie)? Wie lässt sich etwas über ein Individuum oder eine Familie und deren Abstammungsverhältnisse herausfinden? Dies sind Fragen, die in dieser Rubrik Beachtung finden werden.

Die Genealogie als Hilfswissenschaft beschäftigt sich mit den biologischen Zusammenhängen und den verwandtschaftlichen Verflechtungen der Menschen. A. von Brandt unterteilt diese Wissenschaft in Theoretische Genealogie (Erforschung der Regeln des genealogischen Geschehens) und die Darstellende Genealogie, die die Abstammungsverhältnisse und verwandtschaftliche Gruppierungen einzelner Individuen oder Reihen von Individuen erfasst.

Des Weiteren sind zwei Verfahrensweisen der Genealogie zu unterscheiden: zum einen die zeitlich zurückschreitende Erforschung der Vorfahrenschaft, zum anderen, zeitlich vorwärts schreitend, die Untersuchung der Nachfahrenschaft.

Ahnenforschung ("Aszendenz")

Die Aszendenz besteht aus den natürlichen Eltern, Großeltern und weiteren Vorfahren eines Probanden. Die Anzahl der Personen ist in jeder Generation die doppelte der zeitlich nachfolgenden Generation. Die Darstellung der Aszendenz erfolgt in Form einer Vorfahren- bzw. Ahnentafel oder -liste. Der Begriff der Aszendenz spielte in Gestalt der "Vier Ahnen" schon im Mittelalter eine ausschlaggebende Rolle. Bereits der "Sachsenspiegel" fordert in bestimmten Fällen den Nachweis der vier Ahnen, d.h. der vollblütigen Abstammung von vier Großeltern. Nach der starken Einbuße ihrer Stellung im 19. Jahrhundert erlangte die Ahnentafel durch die nationalsozialistische Rassegesetzgebung, insbesondere durch die "Nürnberger Gesetze" eine ausschlaggebende Bedeutung für alle Volksgeschichten des Deutschen Reiches.

Die Ahnentafel ist die tabellarische Darstellung der Vorfahren eines Probanden. Sie beginnt unten mit dem Probanden. Nach oben folgt dann jede weitere Generation in einer geschlossenen waagrechten Reihe. Bei jedem Ehepaar steht links der Mann, unmittelbar anschließend rechts die Frau. Die Generationen werden, beginnend mit den Eltern des Probanden, mit römischen Ziffern bezeichnet. Zu umfangreiche Ahnentafeln werden unhandlich. Daher ist die Listenform der Tafelform vorzuziehen. Die "Ahnenreihen aus allen deutschen Gauen" haben dafür eine Kompromisslösung gefunden, indem den Grundahnentafeln jeweils Ahnenlisten für die weiteren Ahnengenerationen folgen. In diesem Werk ist der Begriff "Ahnenreihe" im Sinne von "Ahnentafel" und "Ahnenliste" gebraucht.

Nachkommenforschung ("Deszendenz")

Als Deszendenz wird die gesamte Nachkommenschaft einer Person oder eines Ehepaares, der "Stammeltern" bezeichnet. Ihre Darstellung erfolgt in Form der "Nachfahrentafel" oder "-liste". Sie umfasst auch die Töchternachkommen anderen Namens. Dagegen erfolgt die Darstellung einer auf den Mannesstamm beschränkten Nachkommenschaft, eines "Geschlechts" , in Form einer "Stammtafel" oder "-liste". Sie umfasst nur die Träger eines Stammesnamens mit deren Ehegatten, wobei sich vom Prinzip der Namenseinheit natürlich Ausnahmen (Namensänderungen, Adoption, ausländisches Namensrecht u.a.) ergeben können.

Der Begriff des "Geschlechts", dessen Angehörige ihre Abstammung in männlicher Linie auf denselben Stammvater zurückführen, geht auf die germanische Sippe zurück. Aufzeichnung über die führenden Geschlechter sind uns seit dem Ende der Völkerwanderungszeit überliefert.

Auch für die Darstellung der Deszendenz kann entweder die Tafelform oder die Listenform gewählt werden. Die Tafel hat den Vorteil der größeren Übersichtlichkeit, wird allerdings bei stärkerer Ausbreitung der Deszendenz unhandlich.

Die Form und Anordnung der "Stammtafel" ist abhängig von der Zahl der in den einzelnen Generationen unterzubringenden Personen. Häufig wird aus Platzgründen lediglich ein Zahlenschema ohne genealogischen Text möglich sein. Von Laien wird die Stammtafel noch heute oft als "Stammbaum" bezeichnet, jedoch sind beide Darstellungsformen klar zu unterscheiden. Der Stammbaum ist die bildliche (baumförmige) Darstellung einer Stammtafel. Auf dem Stammbaum werden die Personen eines Stammes anders angeordnet als auf der Stammtafel. Da der Baum von unten nach oben wächst, erscheint hier der Stammvater am untersten Teil des Baumstammes, und die nächsten Generationen folgen aufwärts, werden als Äste und Zweige seitwärts ausgestreckt, bis die jüngsten Sprossen als Blätter erscheinen.

Die "fortlaufende Liste" schließt jeder Person sofort ihre gesamte Nachkommenschaft an, wobei jede Generation der Gesamtliste um das gleiche Stück nach rechts eingerückt wird. Die "unterbrechende Liste" besteht dagegen aus einzelnen Kleinfamilien (Eltern und Kindern). Dabei werden Kinder, deren Nachkommenschaft dargestellt werden soll, nur kurz mit Hinweisen auf die folgenden Kleinfamilien erwähnt und dort ausführlich mit ihren Kindern genannt, während die nächsten Generationen in weiteren Kleinfamilien erscheinen. Die Form der unterbrechenden Liste findet sich bei den Artikeln im "Deutschen Geschlechterbuch",

Hilfsmittel des Genealogen - Bibliothekarische Hilfsmittel

Die bibliothekarischen Hilfsmittel für die genealogische Forschung umfassen das gesamte für diese Disziplin relevante Material, soweit es von Bibliotheken gesammelt wird, sowie die zur Erschließung dieses Materials geschaffenen Einrichtungen. In den wissenschaftlichen Bibliotheken werden vervielfältigte und publizierte Quellen und Forschungsergebnisse der Genealogie, ihrer Hilfs- und Nachbarwissenschaften gesammelt, erschlossen und aufbewahrt. Es handelt sich hierbei um Handschriften, Inkunabeln, Monographien, Fortsetzungs- und Sammelwerke, um Periodika wie Kalender, Almanache, Jahrbücher, Zeitungen, Zeitschriften usw.

Verzeichnis der Familienforscher und Familienverbände, Familienstiftungen und familienkundlichen Vereinigungen, Archive und Bibliotheken, bearbeitet von Erich Wasmansdorff, Glücksburg 1956.

Hilfsmittel des Genealogen - Archivische Hilfsmittel

Die genealogische Forschung kann sich weder auf ein einzelnes Archiv konzentrieren, noch auf die speziell genealogisch aussagekräftigen Bestände, wie etwa Kirchenbücher. Grundlage für die Aufbewahrung und Ordnung der Archivalien ist das "Provenienzprinzip", d.h. die Bestandsbildung nach den Behörden bzw. physischen oder juristischen Personen, wo das Material erwachsen ist. die gezielte Ausschöpfung der vorhandenen Archivalien setzt daher beim Benutzer genaue Kenntnis der jeweiligen Territorial- und Behördengeschichte voraus, um beurteilen zu können, welches Archiv und welcher Archivbestand möglicherweise geeignete Unterlagen enthalten.

(Redakt. Bearb. Torsten Schrade, Stefan Grathoff)

Permanenter Link Genealogie - Erstellungsdatum 2021-11-08


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