Glossaria.net

Glossar Geschichte / Thema

Jahr und Tag

Rechtsbegriff.

Im Mittelalter ursprünglich (besonders gerichtliche) Frist von einem Jahr und einem Tag, später von einem Jahr und sechs Wochen, indem man die Zeit zwischen zwei echten Dingen hinzurechnete oder von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen, unter Hinzurechnung der Dauer des Dings. Die Wochen und Tage werden auch als Sachsenfrist, das ganze daher als Sachsenjahr bezeichnet.

Permanenter Link Jahr und Tag - Erstellungsdatum 2021-11-08


< Jacquerie Glossar / Geschichte Jesuiten >