Glossar Geschichte / Thema
Pflicht, kirchliche Handlungen nur innerhalb der zuständigen Pfarrkirche vorzunehmen.
Unter Pfarrzwang verstand man früher die Pflicht der Mitglieder eines Kirchspiels oder Pfarrsprengels, alle kirchlichen und gottesdienstlichen Handlungen, wie Taufe, Trauung, Beichte und Begräbnis nur vor dem Pfarrer der zuständigen Pfarrkirche vornehmen zu lassen. Für diese und andere Verrichtungen wurden Stohlgebühren für den Pfarrer fällig.
Permanenter Link Pfarrzwang - Erstellungsdatum 2021-11-08