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Reichsstände

Stimmberechtigte im Reichstag.

Im alten Deutschen Reich bezeichnet man als Reichsstände die Personen und Korporationen, welche die Reichsstandschaft (Reichstagfähigkeit) besaßen, d.h. das Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag.

Permanenter Link Reichsstände - Erstellungsdatum 2021-11-08


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